Umstellung des Ablesetermins
Die SWK ENERGIE GmbH legt zukünftig bei der Erstellung der Jahresrechnung die Zählerstände des Netzbetreibers zugrunde. Das heißt, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist abhängig vom Ablesetermin des örtlichen Netzbetreibers.
Dies führt zu einem veränderten Abrechnungszeitraum. Auch die Höhe, die Anzahl und die Fälligkeit der Abschläge werden angepasst.
Dies führt zu einem veränderten Abrechnungszeitraum. Auch die Höhe, die Anzahl und die Fälligkeit der Abschläge werden angepasst.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie keine Änderung vornehmen.
Falls Sie per Dauerauftrag bezahlen: Bitte denken Sie daran, Ihre Abschläge zu ändern!
Die Liste der zukünftigen Abschläge finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Falls Sie per Dauerauftrag bezahlen: Bitte denken Sie daran, Ihre Abschläge zu ändern!
Die Liste der zukünftigen Abschläge finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Fragen und Antworten rund um das Thema Ableseturnus
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Warum wird mein Abrechnungszeitraum umgestellt?
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Warum hat sich meine Abschlagshöhe geändert?
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Muss ich meinen monatlichen Abschlag anpassen?
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An welchem Tag wird mein monatlicher Abschlag fällig?
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Der Ablesetermin ändert sich. Habe ich als Kunde einen Nachteil von dieser Umstellung?
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Warum hat sich mein Abschlag erhöht, obwohl ich ein Guthaben habe?
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Warum habe ich eine Nachzahlung erhalten?
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Kann ich meine Nachzahlung in Raten begleichen?
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Ändert sich der Abrechnungszeitraum in den nächsten Jahren nochmals?
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An wen soll ich zukünftig meinen Zählerstand mitteilen?
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Was ist ein Netzbetreiber?