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Preisanpassungen

Preisänderungen bei Strom und Gas führen oft zu Fragen bei Kundinnen und Kunden. Wir zeigen Ihnen die Gründe für Preisanpassungen, wie Sie darüber informiert werden und was Ihre Reaktionsmöglichkeiten sind. Aus Energieversorgersicht zeigen wir, wie Preisschwankungen beim Kunden durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie abgefedert werden.
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Hintergründe von Preisanpassungen

Eine Preisanpassung für Strom und Gas bedeutet, dass sich die Kosten für Verbraucher ändern. Diese Anpassungen können Erhöhungen oder Senkungen sein und werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst:

Schwankungen der Rohstoffpreise
Änderungen der Netzentgelte 
Veränderung staatlicher Steuern, Abgaben und Umlagen
Interne Kostenveränderungen

Tarife werden regelmäßig geprüft und angepasst, um diese Faktoren zu berücksichtigen und die Kosten für die Bereitstellung von Strom und Gas zu decken. Sie als Kunde bzw. Kundin werden im Voraus über solche Preisanpassungen informiert. Eine Preisgarantie schützt Kunden vor den meisten dieser Kostenveränderungen. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten in unserem SWK Kundenportal.

Veränderungen von staatlichen Steuern und Umlagen lassen die Preise 2024 steigen 

Zum Jahreswechsel 2023/2024 sind die Strom Netznutzungsentgelte, bedingt durch den entfallenen Bundeszuschuss, unerwartet stark gestiegen. Diese Änderung hatte auch Auswirkungen auf staatlich veranlasste Preisbestandteile. Wir sind verpflichtet, diese Preissteigerungen an die Netzbetreiber weiterzugeben. Aufgrund dieser Kostenentwicklungen mussten wir die Strompreise in der Grundversorgung zum 01.03.2024 anpassen.

Zum 01.07.2024 erhöht sich die Gasspeicherumlage.

Wie werden Sie über die Preisanpassung informiert?

Sie Transparent und Fair zu versorgen, ist unser Anspruch. Als Verbraucherin bzw. Verbraucher von Energiedienstleistungen haben Sie auch das Recht darauf, frühzeitig zu erfahren, wann Ihr Preis angepasst wird. Für Grundversorgung und Sonderverträge gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Grundversorgung:

  • Information mindestens 6 Wochen vor Anpassung per Brief
  • Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblättern und lokalen Tageszeitungen und auf der Website
  • Geregelt durch §5 der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung
  • Weitere Informationen zur Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung finden Sie hier

 

Sondervertrag:

  • Information mindestens 4 Wochen vor Anpassung in schriftlicher Form
  • Je nach Kommunikationsart erfolgt die Information postalisch oder jederzeit in Ihrem Postfach im Kundenportal
  • Geregelt durch §41 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

FAQs zu Preisanpassungen