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SWK Fernwärme - eine gute Wahl

SWK Fernwärme ist die umweltschonende und komfortable Art der Wärmeversorgung für Ihr Gebäude. Eine gute Wahl – für Sie und für Krefeld. Mehr Informationen zur Entstehung und der besonders guten Zertifizierung der Krefelder Fernwärme finden Sie hier.
EGK Vogelperspektive

Preise und Versorgungsbedingungen

Hier finden Sie den gültigen Fernwärmevertrag, die Lieferbedingungen, die Preisübersicht sowie die allgemeinen Versorgungsbedingungen.

Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung

Die gesetzliche Verpflichtung zu fernauslesbaren Zählern bedeutet bei der SWK keine Mehrkosten für unsere Kunden. Die notwendigen Investitionen werden durch die Ersparnis manuellerer Ablesungen realisiert.

SWK Fernwärme: Daten und Fakten

1. Primärenergiefaktor

Die Krefelder Fernwärme erzielt Bestnoten: Mit einem exzellenten Primärenergiefaktor von 0,23 und einem niedrigen CO2-Emissionsfaktor von 34,2 gCO2eq/kWh bescheinigt uns die Zertifizierung eine besonders klimafreundliche Wärme. Diese Zertifizierung gilt bis Ende 2024 und wird aktuell für die Folgejahre neu zertifiziert.

2. Energiemix

3. Netzverluste (gem. AVBFernwärmeV)
2021 betrugen die Netzverluste 44.839MWh (14,8%). Wir arbeiten stetig an einer Optimierung unseres Netzes.
4. Emissionsfaktoren
AbrechnungsjahrFFVAV, GEG (gCO2eq/kWh)CO2KostAufG* (gCO2eq/kWh)
202334,251,6

*Im Gegensatz zu bisherigen Regelungen hat der Gesetzgeber beim CO2KostAufG zu einer anderen Allokationsmethode gegriffen. Dadurch weichen die Werte ab. Eine Übersicht über die gängigen Allokationsmethoden finden Sie hier(LINK).

5. CO₂-Preise
JahrErdgas (BEHG) EUR/kg CO2Fernwärme Krefeld EUR/kg CO2
20230,0350,06

Gesetz zur Kohlendioxidkostenaufteilung

Seit dem 01. Januar 2023 gilt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (kurz: CO₂KostAufG) mit dem Ziel, die entstehenden CO₂ Kosten anhand der Einflussmöglichkeiten zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Das neue CO₂KostAufG gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse, bei denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden (z.B. Gasheizungen, Ölheizungen und Fernwärmeheizungen).
  • Es gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen).
  • Die Aufteilung der CO₂ Kosten wird für die meisten Vermieter und Mieter erst ab 2024 relevant.
    Nach §11Abs. 2 CO₂KostAufG wird die Aufteilung erst bei vollständigen Abrechnungszeiträumen relevant, die ab dem 01. Januar 2023 beginnen.
    Hierfür ist der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten zwischen Vermieter und Mieter ausschlaggebend, nicht der Abrechnungszeitraum der Gas- oder Wärmerechnung mit der SWK.
  • Je nach Versorgungssituation sind entweder die Mieter oder Vermieter verpflichtet, die Aufteilung vorzunehmen. Die SWK als Brennstoff- und Wärmelieferant muss die zur Aufteilung erforderlichen Daten auf der Abrechnung bereitstellen.

Hinweis zu den Werten nach CO2KostAufG

Die Werte gemäß CO₂ KostAufG erhalten Sie auf Ihrer Abrechnung. Folgende Werte finden Sie dort:

  • Die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid
  • Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung notwendigen Brennstoffmenge
  • Heizwertbezogener Emissionsfaktor in kg/kWh und Energiegehalt in kWh
  • den Energiegehalt der gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge in Kilowattstunden

Hinweis für Fernwärmekunden: Sollten Sie Ihre Abrechnung bereits ohne die entsprechenden Werte erhalten haben, so erhalten Sie von uns ein Schreiben, welches die für die Aufteilung der CO2-Kosten nötigen Angaben beinhaltet.

Berechnungshilfe

Um Sie bei der Aufteilung zu unterstützen, bietet das BMWK folgendes Tool an.
Sie finden auf Ihrer Abrechnung sowohl den heizwert- als auch den brennwertbezogenen Energiefaktor. Bitte achten Sie darauf, den richtigen Wert im Tool anzugeben.

Beispiele zur Veranschaulichung

Begriffserläuterungen

Brennwert (Ihr Verbrauch laut Rechnung)
Der Brennwert berücksichtigt die Kondensation der im Wasserdampf enthaltenen Wärme. Das bedeutet, dass der Brennwert die zusätzliche Energiemenge misst, die bei der Kondensation des Wasserdampfes freigesetzt wird.


Heizwert

  • Bei der Verbrennung von Erdgas wird die freigesetzte Energie gemessen, ohne den im entstehenden Wasserdampf enthaltenen Wasserdampf zu kondensieren. Der Heizwert berücksichtigt also nicht die Wärme, die bei der Kondensation des Wasserdampfes entsteht.
  • Für die Aufteilung nach Gesetz wird der Heizwert herangezogen.
  • Für die Umrechnung von Brenn- zu Heizwert im Rahmen des CO₂ KostAufG wird die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) herangezogen.

 

Emissionsfaktor
Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel Kilogramm (kg) oder Tonnen CO₂ beim Einsatz einer definierten Menge eines Energieträgers freigesetzt werden.

Die Werte, die als Grundlage für das Gesetz dienen, sind in der EBeV 2030 hinterlegt.

 

Finnische Methode
Verteilung: Diese Methode teilt die Gesamtkosten für die Energieerzeugung und -verteilung proportional zu der tatsächlichen Nutzung des Systems durch die beteiligten Parteien auf.

Ansatz: Der Fokus liegt auf der fairen und transparenten Aufteilung der gesamten Kosten entsprechend der jeweiligen Nutzung der Infrastruktur.

Stromgutschriftmethode
Verteilung: Diese Methode schreibt den Nutzen, der aus der Nutzung eines gemeinsamen Energiesystems entsteht, den beteiligten Akteuren gut.

Ansatz: Hier wird der Nutzen oder der Vorteil der gemeinsamen Nutzung eines Systems den Nutzern gutgeschrieben, um eine faire Verteilung der Kosten oder Erträge zu gewährleisten.